Gemeinderat setzt die Fehltageregelung in der Pandemiezeit aus

Wir sagen Danke an den Gemeinderat

Am 17. November 2020 stimmte der Gemeinderat über die Fehltageregelung bei vorübergehender Abwesenheit der Kinder in der Kindertagespflege der Stadt Karlsruhe ab.

Die Fehltageregelung schließt fortlaufende Zahlungen an die Tageseltern aus, sobald die Kinder durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen länger als sechs Wochen in der Betreuung abwesend sind. Anders gesagt, sollten Kinder länger als sechs Wochen im Kalenderjahr in der Betreuung fehlen, werden darüber hinaus entstehende Fehlzeiten nicht entlohnt.

Auf einen Antrag der Grünen-Fraktion und ergänzende Anträge der CDU und der SPD Fraktionen wurde mit überwältigender Mehrheit entschieden, dass die Regelung für die gesamte Dauer der Pandemie ausgesetzt bleibt.

Diese Entscheidung unterstützt die finanzielle Planbarkeit der Tageseltern, die gerade in der Pandemiezeit schwer abschätzbar ist. Für die Eltern der Kinder verschafft sie ein Gefühl der Verlässlichkeit in Bezug auf die Kontinuität der Betreuung. Wichtige für unsere Stadt vorhandene Betreuungsplätze bleiben uns erhalten. Für einen fürsorglichen Umgang mit der Gesundheit der Kinder, der Eltern und der Tageseltern, entstehen so mehr freie Räume.

Laut Statistik wurden in Karlsruhe zum 01.März 2020 insgesamt 3262 Kinder unter drei Jahren betreut, 577 davon von Tageseltern. Aktuell haben wir in Karlsruhe insgesamt 626 Kinder in der Tagespflege.

In ihrem Ergänzungsantrag schlägt die SPD Fraktion eine grundsätzliche Überprüfung der Fehlzeitregelung aus der Sicht der Gleichbehandlung zwischen Kindertagesstätten und der Tagespflege vor. Darüber freuen wir uns sehr!

Dass die Karlsruher Gemeinderäte vereint hinter den Tageseltern stehen, ist ein Zeichen der Wertschätzung der Kindertagespflege und der hier geleisteten Betreuungsarbeit.

Für die kraftvolle Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich beim Karlsruher Gemeinderat!