Sie möchten Tagesmutter bzw. Tagesvater werden?
Wer Tagespflegeperson werden möchte, sollte Erfahrung im Umgang mit Kindern haben. Das Betreuen, Erziehen und Bilden dieser sollte ihr Freude bereiten. Tagespflegepersonen sollten einfühlsam, verantwortungsbewusst sein und idealerweise über pädagogische Grundkenntnisse verfügen. Wer die entsprechende persönliche und soziale Kompetenzen mitbringt, kann sich zur Tagesmutter/zum Tagesvater qualifizieren. Ihr Zuhause bzw. angemietete geeignete Räume bieten kindgerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Platz für Bewegung, Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.
Formale Erfordernisse nach SGB VIII und Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege Baden-Württemberg (VwV)
Alle Tagesmütter/Tagesväter benötigen eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ nach § 43 SGB VIII, um tätig zu werden.
Dafür müssen sie:
Pflegeerlaubnis
Tagesmütter/Tagesväter benötigen nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
betreuen.